Ingenieur- und Sachverständigenbüro
für BauwesenJochen Zuber M. Eng.
Von der Industrie- und Handelskammer Lahn – Dill öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Der Bedarf an qualifizierten Sachverständigenleistungen nimmt bundesweit zu. Dies ist auch auf zunehmend schnelle Bauabläufe sowie der Entwicklung unzählig neuer Baumaterialien bzw. Bauweisen zurückzuführen. Kommt es zu Schadensfällen oder Streitigkeiten zwischen den Baubeteiligten sind neutrale und kompetente Sachverständige gefragt.
Person
Gesellenprüfung im Zimmererhandwerk
Studium im konstruktiven Ingenieurbau an der THM Gießen
mit dem Abschluss als Master of Engineering
Studienbegleitende Tätigkeit und absolvieren der Masterarbeit
Sachverständigenbüro Klingelhöfer für Schäden an Gebäuden
Tätigkeit als angestellter Ingenieur im Bereich der Tragwerksplanung, Bauwerksprüfung, Sachverständigenwesen, Bauleitung
Ab 2018 freiberufliche Tätigkeit
Gründung des eigenen Ingenieur- und Sachverständigenbüros
Seit 2021 von der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Weitere Qualifikationen
Nachweisberechtigter für Standsicherheit gem. & 2 Abs. 1 NBVO
der Ingenieurkammer des Landes Hessen
Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer des Landes Hessen
Ingenieur für die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 der Ingenieurkammer Hessen
zertifiziert durch den VFIB
Qualitätsversprechen
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung steht für die Anerkennung des Staates besonders qualifizierter Sachverständiger. Der Zweck ist, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit überdurchschnittlich sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen sehr glaubhaft sind.
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger muss im Bestellungsverfahren in einer anspruchsvollen Prüfungsabfolge den Nachweis seiner besonderen Sachkunde leisten. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist man zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Weiterhin wird die Qualität von Sachverständigenleistungen von der Bestellkörperschaft in regelmäßigen Zeitabständen überprüft. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung jegliche Art von Sachverständigenleistungen weisungsfrei und unparteiisch zu erstatten.
Sachverständigenwesen
Als Sachverständiger helfe ich Ihnen bei der technischen Bewertung von Bauschäden und -mängeln. Die Ermittlung von Schadensursachen und Entwicklung von Instandsetzungskonzepten ist Bestandteil meines Tätigkeitsfeldes.
Schwerpunkte / Tätigkeitsfelder:
- Bewertung von Bauschäden und Baumängeln
- Ursachenermittlung von Bauschäden
- Ausarbeitung von Instandsetzungskonzepten
- Erstellung von Gerichtsgutachten │ Privatgutachten │ Schiedsgutachten
- Bauzustandserfassung
- Vorsorgliche Beweissicherung
Vorsorgliche Beweissicherung
Für nahegelegene Bestandsbauwerke, stellt die Durchführung von Baumaßnahmen oft eine extreme und außergewöhnliche Einwirkung dar. Werden Gebäudeschäden während der Bauphase festgestellt kommt es bei Ursachenklärungen oft zu langzeitigen Streitigkeiten zwischen den Beteiligten.
Eine aussagekräftige Dokumentation des Istzustandes von Bestandsgebäuden sowie ggf. weitere Zusatzmaßnahmen vor Beginn der Baumaßnahme ist eine Form der Risikoabdeckung für Baubeteiligte sowie essentielles Beweismittel für spätere Haftungsansprüche bei Schadenseintritt.
Der Aufwand der Beweissicherungsmaßnahme ist individuell im Rahmen einer Risikobetrachtung festzulegen. Er richtet sich nach der bestehenden Baukonstruktion, den Umgebungsbedingungen sowie der baulichen Aktivität.
Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Gemäß der einschlägigen DIN 1076 wird die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken geregelt. Im Vordergrund stehen hierbei Brückenbauwerke. Weiterhin werden z.B. auch Tunnel, Stütz- und Erdbauwerke sowie Entwässerungsanlagen betrachtet.
Brücken sind verkehrsbeanspruchte Bauwerke, die einer extremen Exposition ausgesetzt sind. Zusätzlich zu den dynamischen Beanspruchungen aus dem Fahrzeugverkehr unterliegen sie in der Regel einer direkten Bewitterung. Oft überführen Brückenbauwerke Gewässer, welche eine mechanische und feuchtbedingte Einwirkung auf Bauwerksbereiche darstellen. Der Einsatz von Streusalzen ist für jede Art von Baustoff eine korrosionsfördernde und extrem schadensträchtige Belastung. Derartige Bauwerke unterliegen daher einem hohen Schadenspotential.
Gemäß der DIN 1076 sind regelmäßige Bauwerksprüfungen im Lebenszyklus von Ingenieurbauwerken durchzuführen, zu dokumentieren und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die intervallweise durchzuführenden Prüfungen helfen Schadensentwicklungen frühzeitig zu erkennen sowie Betriebsrisiken zu mindern.
Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 sind essentiell um ein dauerhaftes, standsicheres und verkehrssicheres Bauwerk zu betreiben sowie erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten.
Baustatik
Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden habe ich mich in dem Tätigkeitsfeld der Baustatik auf Maßnahmen im Bestand spezialisiert. Möchte man an einer Immobilie Um- oder Anbaumaßnahmen vornehmen, sind zudem oft Nutzungsänderungen mit den vorgenannten Maßnahmen verbunden. Erfahrungsgemäß liegen bei älteren Gebäuden oft unzureichende Bauunterlagen vor.
Natürlich stehe ich Ihnen auch bei der Planung von Neubauvorhaben zur Verfügung.
Hohlgarten 4
35444 Biebertal
Telefon: 06409 – 8080494
Telefax: 06409 – 2875
Mobil: 0157 – 57912808
E-Mail: info@sv-zuber.de
Zweigstelle
Hasenköppel 29
35392 Gießen
Telefon: 0641 – 9845820
Telefax: 0641 – 9845710